Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 K 1101/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindergeldanspruch aus abgetretenem Recht; Anforderung an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berechtigtes Interesse eines Kindes bzgl. der Leistung von Kindergeld; Anrechnung der Grundwehrdienstzeit im Zusammenhang mit der Kindergeldgewährung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfeantrag kann Klageerhebung verzögern; Ergänzung der Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach Ablauf der Klagefrist; Antragsbefugnis und Klagebefugnis des Kindes wegen Kindergeld; Verlängerung der Bezugsdauer wegen Ableistung ...
- rechtsportal.de
Prozesskostenhilfeantrag kann Klageerhebung verzögern; Ergänzung der Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach Ablauf der Klagefrist; Antragsbefugnis und Klagebefugnis des Kindes wegen Kindergeld; Verlängerung der Bezugsdauer wegen Ableistung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Antragsbefugnis und Klagebefugnis eines Kindes in Kindergeldangelegenheiten gegeben - Verlängerung der Bezugsdauer des Kindergelds wegen Ableistung des Grundwehrdienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1318
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 K 1101/05
Er muss mithin innerhalb der Rechtsmittel- bzw. Klagefrist beim zuständigen Gericht ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch zusammen mit der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den entsprechenden Belegen einreichen (BVerfG, Beschluss vom 07. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 - NJW 2000, S. 3344). - BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00
Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 K 1101/05
Es ist nicht erforderlich, dass ein konkretes wirtschaftliches Interesse des Kindes gegeben ist, etwa weil es bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst verlangen kann (zur Antragsbefugnis des abzweigungsberechtigten Kindes: BFH, Beschluss vom 26. Januar 2001 - VI B 310/00 - BFH/NV 2001, S. 896).
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - L 16 R 758/11
Halbwaisenrente nach Vollendung des 27. Lebensjahres - gesetzlicher …
Zutreffend hat das SG festgestellt, dass die (spätere) Berufstätigkeit des Klägers bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit genauso wie jede andere berufliche Betätigung außerhalb der Bundeswehr zu behandeln und mithin für den Anspruch auf Verlängerung der Halbwaisenrente unschädlich ist (vgl. hierzu auch FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. März 2009 - 4 K 1101/05 -, EFG 2009, 1318-1321).